Alle wichtigen  Informationen zum Elektronisches Rezept (E-Rezept) finden Sie hier: 

> Elektronisches Rezept Erklärung

ACHTUNG:

Ab dem 01.10.2024 können wir Ihre Rezeptbestellung erst abschließen, wenn wir Ihre Versicherungskarte für das Kalendervierteljahr schon eingelesen haben!

Bitte beachten:

  1. Bitte geben Sie bei Rezeptbestellungen immer auch die Dosierung (Wirkstoffmenge) und die Packungsgröße an. Wir bereiten dann die Dokumente zur Abholung vor.
  2. Bitte beachten Sie, dass nur Folgerezepte vorbestellt werden können, d.h. Sie müssen schon einmal ein Rezept von uns erhalten haben!
  3. Verschreibungspflichtige Medikamente werden als E-Rezept ausgestellt und können direkt über die Versicherungskarte oder die E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst werden. Falls sie dennoch einen Papierausdruck benötigen, bitten wir Sie persönlich in die Praxis zu kommen.
  4. Bitte denken Sie auch daran, dass wir vorerst weiter 1x im Quartal Ihre Versicherungskarte einlesen müssen, bevor wir Rezepte ausstellen können!
 
Noch nicht möglich sind: 

  • Privatrezepte
  • Hilfsmittel, Verbandstoffe, etc.
  • Betäubungsmittel 
Rezepte & Überweisungen