Alle wichtigen Informationen zum Elektronisches Rezept (E-Rezept) finden Sie hier:
> Elektronisches Rezept Erklärung
ACHTUNG:
Ab dem 01.10.2024 können wir Ihre Rezeptbestellung erst abschließen, wenn wir Ihre Versicherungskarte für das Kalendervierteljahr schon eingelesen haben!
Bitte beachten:
- Bitte geben Sie bei Rezeptbestellungen immer auch die Dosierung (Wirkstoffmenge) und die Packungsgröße an. Wir bereiten dann die Dokumente zur Abholung vor.
- Bitte beachten Sie, dass nur Folgerezepte vorbestellt werden können, d.h. Sie müssen schon einmal ein Rezept von uns erhalten haben!
- Verschreibungspflichtige Medikamente werden als E-Rezept ausgestellt und können direkt über die Versicherungskarte oder die E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst werden. Falls sie dennoch einen Papierausdruck benötigen, bitten wir Sie persönlich in die Praxis zu kommen.
- Bitte denken Sie auch daran, dass wir vorerst weiter 1x im Quartal Ihre Versicherungskarte einlesen müssen, bevor wir Rezepte ausstellen können!
Noch nicht möglich sind:
- Privatrezepte
- Hilfsmittel, Verbandstoffe, etc.
- Betäubungsmittel